Einkaufen im Rotkreuz-Markt Mattighofen


Um im Rotkreuz-Markt einkaufen zu können, ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen, können diese beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.

Es erfolgte die Änderung der Erhöhung der Einkommensgrenzen:

1-Personen Haushalt  max. € 1.450,- (bisher 1. 375,--)

2-Personen Haushalt  max. € 2.050,- (bisher 1. 950,--)

Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind € 370,- (bisher 350,--)

Einkaufsgrenze 2x € 18,- pro Woche


Im Anhang finden Sie die Formulare zur Beantragung oder Verlängerung einer Einkaufskarte für den Rotkreuz-Markt.

Antrag EK für Rotkreuz-Markt

Ausweisverlängerung EK Rotkreuz-Markt

13.02.2025 07:43