Um im Rotkreuz-Markt einkaufen zu können, ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen, können diese beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.
Es erfolgte die Änderung der Erhöhung der Einkommensgrenzen:
1-Personen Haushalt max. € 1.450,- (bisher 1. 375,--)
2-Personen Haushalt max. € 2.050,- (bisher 1. 950,--)
Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind € 370,- (bisher 350,--)
Einkaufsgrenze 2x € 18,- pro Woche
Im Anhang finden Sie die Formulare zur Beantragung oder Verlängerung einer Einkaufskarte für den Rotkreuz-Markt.
Antrag EK für Rotkreuz-Markt
Ausweisverlängerung EK Rotkreuz-Markt