Lehre zur:m Verwaltungsassistentin:Verwaltungsassistenten beim Bezirksgericht MATTIGHOFEN
Beim Bezirksgericht Mattighofen wird ab sofort bzw. ab Sommer 2023 ein Lehrling für den Lehrberuf Verwaltungsassistent:in gesucht.
Die detaillierte Stellenausschreibung finden Sie hier.
NEU - Oö. Schulkostenbeihilfe - Familienzuschuss beantragen
Die finanzielle Unterstützung im schulischen Bereich ist dem Land Oberösterreich ein wichtiges Anliegen. Dementsprechend werden ua. mehrtägige Schulveranstaltungen finanziell gefördert, im aktuellen Schuljahr sogar in doppelter Höhe. Die Kostenübernahme der Liftkarten im Rahmen eines Schulskikurses ist ebenso ein äußerst wichtiger Beitrag zur Abfederung der schulbezogenen Kosten. Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr ein Fördertopf für den außerschulischen Nachhilfeunterricht eingerichtet. Pro Schüler*in und Semester kann ein Gutschein in der Höhe von 150 Euro beim Land OÖ beantragt werden.
Mit diesem Informationsschreiben dürfen wir Sie über eine weitere finanzielle Unterstützung im schulischen Bereich informieren:
Oö. Schulkostenbeihilfe
Familien können beim Land Oberösterreich eine „Schulkostenbeihilfe“ beantragen. Dafür hat die Oö. Landesregierung einmalig 5 Mio. Euro bereitgestellt. Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Förderkriterien:
- Für Schüler*innen, die im Schuljahr 2022/23 der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen
- Hauptwohnsitz in OÖ
- Förderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss unter Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit (Einkommensobergrenzen) gewährt
- Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler*in im Schuljahr 2022/23
- Antrag ist bis spätestens 31.7.2023 zu stellen
Weitere Informationen und das Online-Antragsformular sind unter www.familienkarte.at verfügbar.
Geflügelpest Schutz- und Überwachungszone
Die gesmte Gemeinde Gilgenberg befindet sich in der Überwachungszone.
In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden,
Events des OÖ Familienbundes
Genauere Infos finden Sie hier.
Das WC ist kein Mistkübel: Unwissenheit kostet die Oberösterreicher Millionen Euro
Initiative klärt auf: „Denk KLObal,
schütz den Kanal!“
"Abfallentsorgung" über den Kanal
Erhebliche Mehrkosten durch missbräuchliche Abfallentsorgung über das Kanalnetz
Das WC ist kein Mistkübel!
Babywindeln, Feuchttücher, Tierkadaver, Essensreste, ... – der Kanal wird oft missbräuchlich zur vermeintlich „billigen und einfachen Abfallentsorgung“ verwendet. Das kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und verursacht Mehrkosten in Millionenhöhe! Mehrkosten, die sich direkt auf die Kanalbenützungsgebühren auswirken.
Dabei hat es jeder selbst in der Hand, dass die Kosten nicht weiter steigen: Hygieneartikel wie Tampons oder Windeln, die Kanalpumpwerke und Maschinen auf den Kläranlagen schwer beschädigen können, sind über den Restmüll zu entsorgen. Dies gilt selbstverständlich auch für Katzenstreu und andere Feststoffe. Öle, die Abflüsse und Kanäle verstopfen, finden im „Öli“ Platz.
Einleitung von Fremdwasser ins Kanalsystem
Muss unverschmutztes Wasser wirklich in der Kläranlage gereinigt werden?
Unzulässige Einleitungen von Reinwässern (z. B. von den Dächern und Hofflächen) in die Schmutzwasser-kanalisation führen nicht nur zu Überschwemmungen im Starkregenfall, sondern verursachen Mehrkosten im Kanalisationsbetrieb. Mehrkosten, die über die Kanalbenützungsgebühren zu begleichen sind!
Zahlreiche Pumpen in der Kanalisation müssen unver-schmutztes Wasser unnötigerweise bis zur Kläranlage transportieren. Das schlägt sich wesentlich in den Energiekosten nieder, die von jedem Einzelnen über die Kanalbenützungsgebühren zu bezahlen sind.
Niederschlagswässer sind nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß in die Kanalsysteme abzuleiten, sofern diese dafür technisch ausgelegt sind. Besser ist es, unverschmutzte Niederschlagswässer vor Ort zur Versickerung zu bringen, die Regenwässer in Behältern aufzufangen (z. B. für die Gartenbewässerung) oder diese direkt über vorhandene Gräben abzuleiten.
Die Initiative „Denk KLObal, schütz’ den Kanal!“ klärt über Spar-Tipps auf: www.denkklobal.at
www.rhv-braunau.at/service-infos/das-wc-ist-kein-mistkuebel